Liebe Mitglieder und Freunde des SV Berghofens,
wie sicherlich schon viele von euch gelesen und gehört haben, erlaubt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW den Vereinssport für alle Kinder und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren.
Für den SV Berghofen bedeutet das konkret:
Ab morgen, 08.03.2021 kann auch bei uns das Training wieder eingeschränkt starten, zumindest für alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahren. Unter Downloads auf unserer HomePage findet ihr unser aktualisiertes Hygienekonzept, welches zwingend eingehalten werden muss.
Der Vorstand der Spielvereinigung Berghofen
Im Folgenden die Meldung des FLVW Kreis Dortmund zu den geltenden Bestimmungen.
Am kommenden Montag, 8. März, tritt erneut eine Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die soeben veröffentlicht wurde, siehe https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf
Sie basiert auf den Beschlüssen der Bund-Länder Runde vom 3. März. Im Folgenden erläutern wir für Sie die neuen Regeln. Diese Information ist mit der Staatskanzlei NRW abgestimmt.
§ 9 der CorSchVO verbietet einleitend weiterhin landesweit einheitlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:
A. Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien
· Personen allein
· Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
· Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
· Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
B. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Verantwortung für die die Regeleinhaltung
Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.